Selbst in Zeiten von Vollbeschäftigung und wirtschaftlichem Boom müssen die Unternehmen die Fabriktore für immer schließen. Mit anderen Worten, Sie gehen in Konkurs. Es muss nicht immer sein. Es sind oft „menschliche Eigenschaften“, die zu dieser Entwicklung geführt haben, weil Sie zu spät auf finanzielle Risiken reagiert haben. Der Konkurs fällt nicht nur vom Himmel. Es gibt zahlreiche Referenzen im Voraus, die dies anzeigen. Wenn der Unternehmer oder der Verwaltungsrat nicht darauf reagiert, wird der Untergang vorprogrammiert. Solche Mitteilungen können d. H.:
Verkaufskollaps
Der Preis steht unter Druck, weil die Konkurrenz billiger bieten kann
Eigenkapital tendiert zu Null
Kunden zahlen nicht pünktlich
Lieferanten liefern nur, wenn Sie im Voraus Zahlungen leisten
Die Bank gewährt keine weiteren Überziehungseinrichtungen und ermöglicht es, direkte Direktladungen zurückzugeben
Mitarbeiter wechseln zu den Konkurrentenunternehmen
Gerüchte über Ihr eigenes Unternehmen verbreiten sich in der Branche
Wenn Insolvenz identifiziert wird oder droht, insolvent zu werden, muss jeder Unternehmer in Betracht ziehen, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Oft nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Da es legale Formulare gibt, in denen der Geschäftsführer im Falle einer Insolvenz sogar gesetzlich verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu beantragen. Dennoch können Maßnahmen vor einem möglichen Konkurs ergriffen werden, um dies zu verhindern, um beispielsweise ein Vergleich mit den Gläubigern möglich zu sein.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn die betroffene Person vor einem möglichen Absturz aktiv wird.
Unsere Anwälte für Schuldner und Gläubiger für Insolvenzrechte in allen Krisensituationen, und unabhängig davon, ob die Insolvenzreife aufgetreten ist, wurde ein Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren wurde bereits eröffnet.
Unsere Partneranwälte unterstützen Schuldner bei der Anwendung und der Vertretung im Insolvenzverfahren. In Bezug auf die profitablen Bereiche eines Unternehmens, die unbedingt gespeichert werden müssen, raten sie zu Umstrukturierungs-, Schutzschildverfahren, Selbstverabreichung und Insolvenzplanverfahren. Wenn Sie als Unternehmer bereits von einem Insolvenzadministrator oder anderen Gläubigern (wie Sozialversicherungsfonds oder Steuerbehörden) im Nachteil genannt wurden, werden wir Sie im Rahmen des zivil- und strafrechtlichen Rechts verteidigen, um persönlich zu vermeiden Haftung von Ihrer Seite.